Anwalt für Jagdrecht und Waffenrecht

Zwei weitere nicht ganz alltägliche Bereiche in denen wir arbeiten, sind Jagdrecht und Waffenrecht.

Im Waffenrecht sind wir beratend tätig und Sie können hier unsere Erfahrungen im Vereins- und Verbandsbereich nutzen.
Wir kennen die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, verteidigen aber auch ebenso als Strafverteidiger waffenrechtliche Verstöße.
Mandate mit der Zielsetzung der Legitimierung unrechtmäßigen Waffenbesitzes oder Erlangung eines Waffenscheines nehmen wir nicht an!

Auch im Jagdrecht können Sie von unseren Kenntnissen und Erfahrungen profitieren.
Wir wissen hier, worüber wir sprechen und meinen nicht, dass das Reh die Frau vom Hirschen ist.

Sie bekommen bei uns ebenso Hilfe in Jagdscheinangelegenheiten - sei es bei Erteilung oder Entziehung des Jagdscheines – wie in Jagdpachtsachen mit Vertragsgestaltung oder Vertretung oder Beratung in Streitfällen.

Wir verteidigen Sie ebenso beim Vorwurf waffenrechtlicher Verstöße.

Fragen Sie uns, ob Ihr Problem, Ihre Streitigkeit oder Wunsch zur Gestaltung oder Beendigung von Verträgen in unseren Arbeitsbereich fällt.

  • Bei Grundstückskaufverträgen und Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen sind wir bei Abschluss, Gestaltung und Abwicklung behilflich.
    Darüber hinaus können wir auch etwas zur Bewertung sagen und bei einer beabsichtigten Übertragung oder Verwertung helfen.
  • Durch unsere Spezialkenntnisse können wir bei notwendiger Zwangsvollstreckung für Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen.
    Wir können den Gerichtsvollzieher begleiten und ihm zeigen, welche Maschinen der Schuldner zur Betriebsführung wirklich braucht und welche nicht.
    Auch hier können wir zur Bewertung von Maschinen und Geräten eigene Kenntnisse anwenden und bei der Verwertung behilflich sein.
  • Oder benötigen Sie Beistand bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Kollegen oder Behörden?
  • Benötigen Sie einen Anwalt zur Prozessführung wegen Streitigkeiten über Ihren Betriebsprämienantrag oder weitergehender Förderung z.B. aus NAU-Programmen, oder wegen der Verhängung von Cross Compliance-Strafen?
  • Oder streiten Sie mit Abnehmern oder Lieferanten über Qualitäten und die Erfüllung aus eingegangenen Verträgen?
  • Oder benötigen Sie Rat und Hilfe bei einem Erbfall oder Entscheidungen für die Zukunft wie Hofübergabe oder Betriebsaufgabe oder beabsichtigtem Kauf und Übernahme oder Verkauf eines Betriebes oder Gesellschaftsgründung oder sonstigem Zusammenschluss?

Wir prüfen, begutachten, gestalten, verhandeln, streiten oder vermitteln für Sie. Rufen Sie uns an.

Rechtsanwälte Bergeest & Richter | Neue Str. 49 | Hamburg-Harburg | Fon: 040-77 20 87 | Fax: 040-77 42 57 |
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