Rechtsanwalt für Baurecht
Viele Fragen des Baurechts werden bereits zu Beginn eines Bauvorhabens entschieden.
Wird ein Bauvertrag auf der Basis des Werkvertragsrechts des BGB geschlossen oder liegen dem Vertrag die Regelungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde?
Die Ausgestaltung des Werkvertrags zwischen dem Bauträger, der Baufirma oder dem Handwerker und dem Bauherrn kann die Lösung später auftretender rechtlicher Probleme erheblich beeinflussen.
Eine frühzeitige Überprüfung der vertraglichen Vereinbarungen kann daher sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer spätere Überraschungen vermeiden helfen.
Wir sind als Anwalt für Baurecht für Sie da und begleiten Sie von Anfang an!
Häufig sind tatsächliche oder vermeintliche Mängel der Bauleistung, die während der Bauausführung aber auch nach der Abnahme auftreten, Anlass für Ärger zwischen den Vertragsparteien.
Welche Rechte dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer im Baurecht zustehen und welche Schritte unternommen werden müssen, um zu seinem Recht zu gelangen, sind hingegen aufgrund der vielen gesetzlichen und vertraglichen Gestaltungs-möglichkeiten eines Bauvertrages nicht ohne weiteres erkennbar.
- In welcher Form und mit welcher Frist kann oder muss die Beseitigung eines Mangels verlangt werden?
- Kann der Auftraggeber Zahlungen verweigern? Steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu?
- Wann kann ein Auftragnehmer seine Arbeiten einstellen? Wie kann er eine Abnahme der Leistungen herbeiführen?
Werden diese Fragen falsch beantwortet, kann dies zum Verlust der eigenen Rechte und zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Lassen Sie sich im Konfliktfall frühzeitig rechtlich beraten und gehen Sie nicht das Risiko ein, durch ein falsches Vorgehen oder das Unterlassen notwendiger Maßnahmen am Ende mit leeren Händen dazustehen.
Wir stimmen das Vorgehen im Konfliktfall mit Ihnen ab und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben!
Sprechen Sie uns an.
Mit unserer Erfahrung und unserer Kompetenz in vielen Bauprozessen helfen wir Ihnen, Ihre Interessen im Baurecht zu wahren.