Verkehrsrecht - Führerscheinsachen

  • Zu schnell gefahren?
  • Rote Ampel?
  • Alkohol am Steuer?
  • Fahrverbot?
  • Entziehung der Fahrerlaubnis?

„Wer sich in ein Auto setzt, steht schon fast mit einem Bein im Gefängnis.“

Das Zitat ist natürlich falsch und überzogen, aber ein kleines Stück Wahrheit scheint darin zu stecken.

Nirgends kommt auch der unbescholtene Bürger schneller in Kontakt mit Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Justiz. Eine kleine Unachtsamkeit oder Unaufmerksamkeit oder Unkenntnis von Rechtsvorschriften können gerade im Straßenverkehr nicht nur zu schweren Folgen in tatsächlicher Hinsicht führen, sondern auch rechtliche Sanktionen mit Strafverfahren, Verurteilung und Bestrafung nach sich ziehen, deren Härte manchmal nur schwer zu tragen ist.

Schon die Praxis der Gerichte bei Entziehung der Fahrerlaubnis und die der Verwaltungsbehörden bei Verhängung eines Fahrverbotes erfordern den Hinweis darauf, dass regelmäßig keine Rücksicht darauf genommen wird, dass der Führerschein vielleicht zwingend zur Berufsausübung benötigt wird.
Im Zweifelsfall wird man Ihnen sagen, dass Sie das ja auch wussten, bevor Sie in das Fahrzeug gestiegen sind.

Wie schnell ein Strafverfahren gegen einen Autofahrer eingeleitet wird, weiß nicht nur derjenige, der sich nach Alkoholgenuss ans Steuer setzt, es reicht hier manchmal schon, wenn man bei Berührung eines parkenden Fahrzeuges sofort zur nahegelegenen Polizeistation fährt, anstatt vor Ort angemessene Zeit zu warten. Die darauf folgende Anklageerhebung wegen Verkehrsunfallflucht überrascht jedenfalls uns nicht mehr.

Oder denken Sie an den Fall, vor dem sich jeder Autofahrer fürchtet – Sie verletzen einen anderen Verkehrsteilnehmer.
Die fahrlässige Körperverletzung wird man verfolgen und im Rahmen des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens klären, ob Sie anders oder besser agieren oder reagieren konnten. Im Grunde steht der Autofahrer hier „mit dem Rücken an der Wand“, häufig genug auch noch in erheblicher Beweisnot.

Wie schnell auch der Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr verwirklicht ist, kann man sich mit einiger Fantasie selbst ausmalen, um dann zum Schluss zu der Feststellung zu gelangen, dass jedenfalls der Prozentsatz der Straftäter im Straßenverkehr ein Vielfaches des sonstigen Anteils an der Gesamtbevölkerung ausmacht.

VON UNS EINEN RAT:

Sollten Sie im Straßenverkehr in Konflikt mit dem Gesetz geraten, lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten. Sie haben das Recht, einen Verteidiger zu nehmen, auch schon, bevor Sie Angaben zur Sache machen und aussagen. Der Rechtsanwalt wird Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen erläutern, was Sie zu erwarten haben.

Auch wir bieten Ihnen diese Leistung an.

Sie bekommen bei uns kompetenten Rat und Beistand erfahrener, in dieser Materie arbeitender, Verteidiger.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrungen in Verkehrsordnungs-widrigkeitenangelegen-heiten/Bußgeldsachen, Führerscheinsachen und Verkehrsstrafsachen.

Wir helfen nicht nur dem Kraftfahrer sondern sind darüber hinaus auch für Firmen mit ihrem Fuhrpark und im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs tätig.

Wir bearbeiten Lenkzeitverstöße/Verstöße gegen das Fahrerpersonalgesetz, Überladungssachen, Ladungssicherungsangelegenheiten und auch hier vieles mehr.

Rechtsanwälte Bergeest & Richter | Neue Str. 49 | Hamburg-Harburg | Fon: 040-77 20 87 | Fax: 040-77 42 57 |
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