Wirkungskreis
Wir führen Verhandlungen und Prozesse im gesamten Bundesgebiet.
Unsere Rechtsanwälte sind zugelassen durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg und haben damit die Befugnis, Sie an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und auch allen Oberlandesgerichten zu vertreten.
An den Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten können wir für Sie durch alle Instanzen bis zu den obersten Bundesgerichten ohne Einschränkungen tätig werden.
Häufig arbeiten wir außer an Hamburger Gerichten wie
- dem Hanseatischen Oberlandesgericht
- dem Landgericht Hamburg
- den Hamburger Arbeitsgerichten
- und Hamburger Verwaltungsgerichten
und den 8 Hamburger Amtsgerichten mit
- Amtsgericht Hamburg-Harburg
- Amtsgericht Hamburg Mitte
- Amtsgericht Hamburg-Altona
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek
- Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese
- Amtsgericht Hamburg-St. Georg
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
an den Gerichten im Hamburger Umland, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wie
- Oberlandesgericht Celle
- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
- Landgericht Lüneburg
- Landgericht Stade
- Landgericht Verden
- Landgericht Itzehoe
- Landgericht Lübeck
- Landgericht Kiel
- Amtsgericht Winsen/Luhe
- Amtsgericht Tostedt
- Amtsgericht Lüneburg
- Amtsgericht Stade
- Arbeitsgericht Lüneburg
- Arbeitsgericht Stade
- Landesarbeitsgericht Hannover
In einigen deutschen Städten haben wir zum Teil schon seit fast 20 Jahren feste Kooperations-Partner, die bei Wahrnehmung von Gerichtsterminen nicht den unerfahrenen Angestellten schicken, sondern wissen, was sie unseren Mandanten und auch uns schuldig sind.
Seit 1990 arbeiten wir in fester Kooperation mit der Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München zusammen.
Wenn Sie einen unserer Rechtsanwälte aus Hamburg vor Ort haben möchten, sprechen Sie uns an.